St. Pöltner Seenerlebnis
Der Ratzersdorfer See und die Viehofner Seen sind eine erfrischend natürliche Alternative zum Freibad.
Nur wenige Kilometer nördlich des Stadtzentrums finden Sie rund um den Ratzersdorfer See das Sport- und Freizeitparadies St. Pöltens. Die Viehofner Seen bilden gemeinsam mit dem Ratzersdorfer See das Seenerlebnis St. Pölten. Der Eintritt ist an beiden Seen gratis.
Mehr als ein Badesee
Die Viehofner Seen sind auch ein wichtiges Vogelbrutgebiet im niederösterreichischen Zentralraum, daher ist nur die Ostseite des größeren Sees für den Badebetrieb geöffnet. Ein zwölf Meter hoher Aussichtsturm bietet einen wunderbaren Panoramablick auf das St.Pöltner Seenerlebnis.
Erreichbarkeit: Dr.-Adolf-Schärf-Straße, am Traisental-Radweg, an den Radwanderwegen Nord-West und Nord-Ost sowie an den Laufstrecken Nr. 2, 11, 13 und 14; vom Ratzersdorfer See direkt über den überdachten Fußgänger- und Radfahrersteg über die Traisen. Von Montag bis Sonntag mit den LUP-Linien 3,6 und 7.
Ratzersdorfer See: Das Angebot
- FKK-Zone
- 3 Spielplätze
- 4 Beachvolleyball-Plätze
- Basketballplatz
- Fußballplatz
- Minigolfanlage
- Lakeside Skatepark
- Calisthenics Anlage
- Freerun Anlage
- Lauf-, Walking- und Radstrecken rund um den See
- See-Stüberl, Kiosk und Eiswagen vom Café Easy bei den Beachvolleyballplätzen
- ACHTUNG: Hundeverbot von Anfang Mai bis Ende September
Viehofner See: Das Angebot
- Gastronomie:
- Restaurant & Barbetrieb Seedose/Odysee
- Von März bis September täglich ab 8.30 Uhr geöffnet
- Bootsverleih bei der Seedose (4 Tretboote, 2 Ruderboote, 2 Kanadier, Picknickboote, Standduo Paddeling (Bestellung: Tel.+43 650 4751089))
- Bücherzelle
- Surfmöglichkeit
- Lauf-, Walking- und Radstrecken rund um die Seen
- 12 Meter hoher Aussichtsturm bietet einen wunderbaren Panoramablick
Parken: Die Parkplätze beider Seen zu beiden Seiten der Dr.-Adolf-Schärf-Straße sind von 01.05. - 31.08. täglich von 08 bis 12 und von 13 bis 20 Uhr gebührenpflichtig. Auch Handyparken ist möglich.
*WICHTIG: Grillen ist im gesamten öffentlichen Bereich der beiden Seen und der Traisen verboten.